Elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) ab 01.01.2023
Ab dem 01.01.2023 wird das Datenübermittlungsverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeit (eAU) für alle Arbeitgeber verpflichtend eingeführt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform wird abgeschafft und durch eine digitale Lösung (eAU) ersetzt.
Das Verfahren gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer (auch Minijobber) bei Krankheit, stationärem Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfällen. Ausgenommen sind privat Versicherte und sonstige AU-Bescheinigungen.
In unserem
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finden Sie vorbereitete Listen zur Meldung erkrankter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.