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Unser Service

An dieser Stelle finden Sie verschiedene Serviceangebote, mit denen wir Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern wollen.

 Infodienste

Elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) ab 01.01.2023 

Ab dem 01.01.2023 wird das Datenübermittlungsverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeit (eAU) für alle Arbeitgeber verpflichtend eingeführt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform wird abgeschafft und durch eine digitale Lösung (eAU) ersetzt.

Das Verfahren gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer (auch Minijobber) bei Krankheit, stationärem Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfällen. Ausgenommen sind privat Versicherte und sonstige AU-Bescheinigungen.

In unserem Downloadbereich finden Sie vorbereitete Listen zur Meldung erkrankter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 Downloadbereich

Durch Klick auf den Link "Zum Download" gelangen Sie nach Eingabe eines Passwortes in einen geschützten Bereich, in dem Ihnen verschiedene Unterlagen und Dokumente zum Herunterladen und zur individuellen Verwendung zur Verfügung stehen.
Zum Download
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